Beschleunigte Grundqualifikation für BUS- und LKW Fahrer

Personen und Güterverkehr

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter-  oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
  • Sozialvorschriften
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer
    guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen und Zwischenfällen
  • Sicherheit der Fahrgäste und der Ladung (Fachwissen BUS)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr (Fachwissen BUS)
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (Fachwissen BUS)
  • Kenntnis des Personenverkehrs und der Marktordnung (Fachwissen BUS)
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (Fachwissen LKW)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr (Fachwissen LKW)
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (Fachwissen LKW)
  • Kenntnis des Güterverkehrs und der Marktordnung
    (Fachwissen LKW)
 

Neueinsteiger Qualifikation
– 140 Stunden

Umsteiger Qualifikation
– 35 Stunden

Der Lehrgang schließt unmittelbar mit der IHK-Prüfung.

EU-Berufskraftfahrer

TERMINE VERFÜGBAR

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Montag, 25.11.2024
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)
Montag, 03.02.2025
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)
Montag, 28.04.2025
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)
Montag, 04.08.2025
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)
Montag, 03.11.2025
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)

Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert.

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