Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg und bis zu 7.500 kgAuch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

Vorbesitz: Klasse B

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger von nicht mehr als 12.000 kg zulässige Gesamtmasse

Vorbesitz: Klasse C1

Klasse C

Mindestalter: 21 Jahre

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, die zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B

Klasse CE

Mindestalter: 21 Jahre

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Vorbesitz: Klasse C

FES – Fahreignungsseminar

  • Punkte in Flensburg?
  • Führerschein in Gefahr?

Wer rechtzeitig kommt, kann Punkte abbauen und neue vermeiden!

Man darf nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister verbucht haben.

1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
wird von entsprechend qualifizierten Fahrlehrern in unserer Fahrschule durchgeführt

  • Teilnehmerzahl: 1-6
  • Module: 2x 90 Minuten
  • Modul 1 und 2 müssen mindestens eine Woche auseinander liegen

 

2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
wird von Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Teilnahme kann bei Dipl.-Psych. Sarah Zessin, beim TÜV-Nord, oder der DEKRA erfolgen. Dipl.-Psych. Sarah Zessin besitzt eine Praxis in Recklinghausen und führt die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme des FES-Seminars in Kooperation mit unserer Fahrschule aus. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite: Praxis Dipl.-Psych Sarah Zessin

  • Teilnehmerzahl: 1 (Einzelseminar)
  • Sitzungen: 2x 75 Minuten
  • Sitzung 2 frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1