Teilqualifizierung 1 (TQ1)
Heutzutage steigen in vielen Betrieben die Anforderungen speziell im Facharbeitersegment, sodass diese plötzlich Verantwortung übernehmen und arbeitsplatzübergreifende Tätigkeiten verrichten müssen.
Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die eine Beschäftigung im gewerblichen Gütertransport anstreben und den staatlich anerkannten Abschluss im Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/-in erwerben wollen.
Die TQ1 bietet Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Interessenten die Möglichkeit sich zum Berufskraftfahrer weiter zu qualifizieren und somit seine Chancen im Berufsleben zu verbessern.
Lehrgangsbeginn: Laufender Einstieg
Die TQ1 ist eine von sechs Teilqualifizierungen die in ihrer Gesamtheit die vollständigen Inhalte der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in bilden. Jede Teilqualifizierung stellt ein in sich abgeschlossenes Tätigkeitsfeld dar. Die TQ1 bildet dabei die Grundlage. Eine Erfolgreiche Teilnahme an allen Teilqualifizierungen (TQ1-TQ6) führt mit abschließender Abschlussprüfung zum Erwerb des Abschlusses als Berufskraftfahrer/-in.
Besonders geeignet ist die TQ 1 für Arbeitssuchende im Verkehrsgewerbe, welche ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis anstreben. Es ist keine „Jobzusage“ für die Teilnahme notwendig. Auch Wiedereinsteigern oder Berufsrückkehrer bietet die TQ 1 zusätzlich Sicherheit im Berufsfeld des Kraftfahrers.
- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B oder ehemals Klasse 3
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Führerscheinausbildung der Klasse C/CE
- Beschleunigte Grundqualifikation LKW
- Ausbildung zum Gefahrgutfahrer (Basiskurs und Aufbaukurs Tank)
- Ladungssicherung nach VDI 2700a
- Gabelstaplerfahrerausbildung
- Ladekranführerausbildung
- Perfektionstraining
- Erste Hilfe
Nach Absolvieren dieser TQ sind die Qualifizierten in der Lage, Güter zu befördern und dabei
alle notwendigen vor- und nachbereitenden Maßnahmen durchzuführen.
Ausbildung: 18 Wochen
Praktikum: 6 Wochen
• Fahrerlaubnis Klasse C/CE
• ADR-Schulungsbescheinigung
• Berechtigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen
• Berechtigungsnachweis zum Führen von LKW-Ladekränen
• Ausbildungsnachweis Ladungssicherung nach VDI2700a
• Nachweis der Beschleunigten Grundqualifikation
• Zertifikat „Teilqualifikation – Güter befördern“